Laut CNN Portugal müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Mai nicht mehr zum Arzt gehen, um einen kurzfristigen Krankheitsurlaub (bis zu drei Tagen) zu beantragen, da eine Selbsterklärung ausreicht, um ihre Abwesenheit zu rechtfertigen.

Wie bereits in mehreren europäischen Ländern liegt die Verantwortung für die Begründung der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz nun beim Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann bei der SNS 24 eine gültige Erklärung beantragen, die er dem Arbeitgeber vorlegt und mit der er Abwesenheiten von bis zu drei aufeinander folgenden Tagen rechtfertigt.

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Selbsterklärung anzufordern: im persönlichen Bereich des SNS 24 Portals, in der SNS 24 App und über die SNS Line 24 (808 24 24 24).

Was ist nach Ablauf der drei Tage zu tun, wenn Sie immer noch krank sind?

Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der drei Tage immer noch krank ist, muss er am vierten Tag einen Arzt in seinem örtlichen Gesundheitszentrum aufsuchen, damit dieser bescheinigt, ob er eine neue Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit benötigt.

In Anbetracht der Tatsache, dass mit der Selbsterklärung bereits drei Tage ohne Vergütung in Anspruch genommen wurden, wird der nächste Tag - unabhängig von der Anzahl der Tage - in voller Höhe bezahlt (entsprechend den bereits im Gesetz vorgesehenen Prozentsätzen).

Die Selbsterklärung kann nur zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden, wobei die Höchstzahl der Tage auf sechs pro Jahr begrenzt ist.

Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren muss, indem er ihm den Zugangscode mitteilt, den er per SMS oder E-Mail nach Ausstellung der Selbsterklärung erhalten hat, erklärten die Gemeinsamen Dienste des Gesundheitsministeriums (SPMS) gegenüber der Zeitung Público.

Wenn der Arbeitgeber "die Gültigkeit der Selbsterklärung bestätigen" möchte, kann er auf das Portal SNS 24 zugreifen "und die Gültigkeit der Selbsterklärung bestätigen", indem er seine Daten eingibt.

Außerdem wird jeder Krankheitsurlaub ab dem vierten Tag bezahlt. Das heißt, wenn ein Arbeitnehmer drei Tage mit einem ärztlichen Attest fehlt, rechnet das Unternehmen diese Tage ab, die Abwesenheit ist gerechtfertigt, aber die Sozialversicherung zahlt nichts.

Selbst wenn es sich um einen Krankheitsurlaub handelt, der eine längere Abwesenheit von der Arbeit vorsieht (fünf, sechs, zehn Tage), werden immer die ersten drei Tage abgezogen. Bei einer fünftägigen Abwesenheit beispielsweise garantiert die Sozialversicherung nur die Zahlung für zwei Tage.

Es wird erwartet, dass die Maßnahme die bürokratische Arbeitsbelastung der Ärzte verringern wird, da schätzungsweise 600 Tausend Termine pro Jahr für die Ausstellung von Bescheinigungen über eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen angesetzt werden.