Einem Bericht des Jornal de Negócios zufolge wurde die ursprünglich für den 15. März vorgesehene Frist ausnahmsweise bis zum Ende des Monats (31.) verlängert, und zwar aufgrund neuer Vorschriften und der Verfügbarkeit von Anmeldeformularen.
Die Ankündigung der IFICI-Verordnung durch die derzeitige Regierung ließ lange auf sich warten, da diese neue Steuerregelung für Neuansässige im Staatshaushalt 2024 (OE2024) vorgesehen war.
Dieser Anreiz, der die Regelung für Nicht-Residenten (NHR) ersetzt, gilt für portugiesische Staatsbürger und Ausländer, die in den letzten fünf Jahren nicht steuerlich ansässig waren. Die Vergünstigung gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren, in dem die Begünstigten einem Einkommenssteuersatz von 20 % unterliegen, es sei denn, die Einkünfte werden von Unternehmen mit Sitz in Steueroasen gezahlt; in diesem Fall erhöht sich der Steuersatz auf 35 %.
Ab 2025 müssen die Anträge bis zum 15. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden, wie Negócios erklärt. Meldet sich ein Steuerzahler nach dieser Frist an, beginnt die Vergünstigung erst im Jahr der Anmeldung, wodurch sich die Gesamtdauer der Gültigkeit verringert. Unternehmen und Begünstigte müssen die Belege zehn Jahre lang aufbewahren und der Bundessteuerbehörde (AT) mitteilen, wenn sich Änderungen ergeben, die sich auf die Zugangsvoraussetzungen auswirken.
Ausländische Einkünfte sind mit Ausnahme von Renten von der Besteuerung ausgenommen, während für Einkünfte aus inländischen Quellen die allgemeine Regelung der Steuerbehörde gilt.