"[...] Die Imker müssen die jährliche Meldung der Bestände vom 01. bis 30. September 2023 vornehmen", heißt es in einer öffentlichen Bekanntmachung der DGAV.
Zu den zu übermittelnden Informationen gehören die ungefähren geografischen Koordinaten der Bienenstöcke.
Außerdem muss die Registriernummer des Imkers an einer "gut sichtbaren" Stelle in den Bienenstöcken angebracht werden.
Bei Nichtabgabe der Bestandsmeldung droht den Imkern eine Geldstrafe, die zwischen 100 Euro und 3.740 Euro für Privatpersonen und 44.890 Euro für Unternehmen liegt.