"Im August 2024 sind die Betreiber aller Schweinehaltungsbetriebe verpflichtet, ihren Viehbestand zum 1. des Monats zu melden", heißt es in einer Mitteilung der DGAV.
In der Regel müssen die Schweine im April, August und Dezember gemeldet werden.
Die Meldungen können vom Betreiber über das Portal des Instituts für Landwirtschaft und Fischereifinanzierung (IFAP), bei den regionalen Lebensmittel- und Veterinärdiensten oder bei den beim IFAP registrierten Bauernverbänden abgegeben werden.
Diese Gesundheitsmaßnahme dient der Bekämpfung der Aujeszky-Krankheit.
Das Virus, das die Atmungs- und Fortpflanzungsorgane von Schweinen befällt, kann über Schweine auch auf andere Tiere übertragen werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Maßnahme drohen den Schweinehaltern Sanktionen, z. B. darf der Betreiber über iDigital lebenslang keine Transitführer für Schweine ausstellen.
Die DGAV ist ein zentraler Dienst der direkten Staatsverwaltung mit Verwaltungsautonomie.