"Ich denke, dass die Einführung der Mediation positiv ist, obwohl sie idealerweise nicht nur empfohlen, sondern für Gemeinden mit einer bestimmten Anzahl von Unterkünften verpflichtend wäre", sagt der Präsident von APEGAC, Vítor Amaral, in einer Stellungnahme gegenüber Lusa.
"Das Gesetz, in dem es heißt 'sie können die Rolle eines Mediators übernehmen', 'sie können' ist kein Zwang, sondern es bleibt jeder Gemeinde überlassen, dies zu tun oder nicht", betont er.
"Zum Beispiel - und ich sage nicht, dass dies geschehen wird - kann Lissabon, die Stadt oder Gemeinde mit der vielleicht größten Anzahl an lokalen Unterkünften, die Rolle des Mediators nicht übernehmen, weil es nicht verpflichtend ist", merkt Vítor Amaral an und erinnert gleichzeitig daran, dass "die meisten Gemeinden nicht über die personellen oder finanziellen Mittel verfügen, um jemanden oder eine Gruppe von Personen in den größeren Gemeinden zu haben, die das durchführen können [...], was in der zukünftigen Gesetzgebung vorgesehen ist."
Daher ist der Präsident von APEGAC der Ansicht, dass die im Entwurf des Gesetzesdekrets gewählte Formulierung "schlecht gelöst" und "ein Fehler" sei.
Vítor Amaral erinnert daran, dass einige Gemeinden bereits die Rolle eines Mediators innehaben, zum Beispiel die Gemeinde Porto, mit positiven Ergebnissen.
Der Mediator "hat viele Konflikte zwischen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümern von Wohnungen, die für die lokale Unterbringung vorgesehen sind, gelöst", betont er.
Am 8. August billigte die Regierung den Entwurf eines Gesetzesdekrets zur Änderung des rechtlichen Rahmens für den Betrieb von Beherbergungsbetrieben, mit dem die Entscheidung über die Beendigung der lokalen Unterbringung in Wohngebäuden erneut an die Gemeinderäte verwiesen wird.
Nach dem Gesetz, das von den autonomen Regionen Madeira und Azoren und dem Nationalen Verband der portugiesischen Gemeinden (ANMP) zur Anhörung vorgelegt wurde, können sich die Wohnungseigentümer weiterhin gegen die Beherbergungsbetriebe wehren, müssen dies jedoch auf "wiederholte und nachgewiesene Handlungen, die die normale Nutzung des Gebäudes stören, sowie auf Handlungen, die Unannehmlichkeiten verursachen und die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigen" stützen.
Gleichzeitig müssen die Wohnungseigentümer, die derzeit mit zwei Dritteln des Prozentsatzes (entsprechend der Anzahl der Wohnungseigentümer) die lokale Unterbringung in Wohngebäuden ablehnen können, nun "eine Entscheidung des Präsidenten des territorial zuständigen Gemeinderats" beantragen.
Gleichzeitig darf der Bürgermeister nicht sofort die Löschung der Eintragung der örtlichen Unterkunft anordnen und "die Parteien auffordern, eine Einigung zu erzielen".
Obwohl er es für "verfrüht" hält, sich zu einem Gesetz zu äußern, "das sich in der Konsultationsphase befindet und möglicherweise noch geändert wird", warnt der Präsident von APEGAC bereits vor der Notwendigkeit, die rechtliche Bewertung von lokalen Unterkünften zu vereinheitlichen.
Vítor Amaral erinnert daran, dass die Gerichte unterschiedliche Urteile zu dieser Tätigkeit gefällt haben - eines davon besagt, dass es sich nicht um eine Änderung des Zwecks handelt, für den die Wohneinheit bestimmt ist, ein anderes vertritt die gegenteilige Auffassung, wonach in allen Eigentumswohnungen eine Vereinbarung getroffen werden muss - und ist der Ansicht, dass es notwendig ist, die rechtliche Regelung des horizontalen Eigentums zu ändern, um festzulegen, ob die lokale Unterbringung in den Begriff der Wohnung einbezogen wird oder nicht.