Im August beliefen sich die Investitionen, die durch das Programm der Aufenthaltsgenehmigung für Investitionstätigkeit (ARI), auch bekannt als goldenes Visum, getätigt wurden, auf insgesamt 32,8 Millionen Euro, was einen Rückgang von 12,5 % im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2022 (37,5 Millionen Euro) bedeutet.
Zwischen Januar und August beliefen sich die durch das Programm für goldene Visa getätigten Investitionen auf insgesamt 493 Millionen Euro, 24 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die "Top 5" der Nationalitäten, die goldene Visa erhalten haben, wird von Bürgern aus den USA angeführt, die 12 goldene Visa erhielten, gefolgt von China mit neun und Brasilien mit acht. Sechs goldene Visa wurden auch russischen Staatsbürgern gewährt und weitere sechs der Türkei. Während des Untersuchungszeitraums wurden 72 Visa für zusammengeführte Familienmitglieder erteilt.
Über die gesamte Laufzeit des Programms - von Oktober 2012 bis August 2023 - wurden 12.561 Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, wobei China mit 5.383 an der Spitze liegt, gefolgt von Brasilien (1.246), den USA (741), der Türkei (603) und Südafrika (561). Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf mehr als 7.247 Millionen Euro, von denen 6.401 Millionen für den Erwerb von Immobilien (11.284 ARI) und 653 Millionen Euro für die Stadtsanierung (1.830 goldene Visa) bestimmt waren.
Der Kapitaltransfer beläuft sich auf 846 Millionen Euro, 1.255 Visa wurden erteilt und die Schaffung von Arbeitsplätzen war für die Erteilung von 22 ARI verantwortlich. Bis heute wurden 20.241 Visa für nachgezogene Familienangehörige erteilt.
Am 6. Juli wurde der Vorschlag der Regierung zur Abschaffung neuer Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen in den Wohnungsbau angenommen. Die Regelung zur Aufhebung der goldenen Visa war einer der Vorschläge des Programms Mais Habitação, und mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden keine neuen Anträge auf Erteilung goldener Visa mehr angenommen, was die Möglichkeit der Verlängerung bereits erteilter Genehmigungen nicht berührt.
Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionstätigkeiten bleiben gültig, einschließlich derjenigen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes "in einem Verfahren der Vorabkontrolle bei den Gemeindekammern" befinden.
Die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zur Familienzusammenführung ist ebenfalls von der beschlossenen Beschränkung ausgenommen.