Wie üblich muss in diesem Monat "die Zahlung der einmaligen Umlaufsteuer (IUC) für Fahrzeuge, deren Jahrestag der Zulassung in den Dezember fällt" erfolgen.

Am 5. Dezember wiederum endet die "Frist für die Übermittlung der Elemente der im Vormonat ausgestellten Rechnungen oder deren Nichtvorhandensein durch natürliche oder juristische Personen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben".

Am 10. Dezember endet die "Frist für die Einreichung der monatlichen Erklärung über die Entgelte für die abhängige Arbeit, die der IRS unterliegt, für den Monat November".

Sechs Tage später, am 16. Dezember, endet die Frist "für die dritte Zahlung im Namen des IRC".

Am 20. Dezember endet die "Frist für die 3. Zahlung im Namen der IRS für die Inhaber von Einkünften der Kategorie B", aber auch, was die regelmäßige monatliche Mehrwertsteuerregelung betrifft, die "Frist für die Einreichung der Erklärungen über die im Oktober durchgeführten Vorgänge".

Ebenfalls an diesem Tag endet für die IRS/IRC die "Frist für die Ablieferung der im November einbehaltenen Beträge". Außerdem endet für die IOF die Frist für die "Abgabe der Erklärung (DMIS) und der im November gezahlten Steuer".

Am 26. Dezember gilt es, die monatliche Regelung IVA Normal zu beachten. An diesem Tag endet die "Frist für die Zahlung der in der Erklärung für Oktober festgesetzten Steuer".