"Die Möglichkeit, unsere Zitronen nach Brasilien zu exportieren, wurde durch die Veröffentlichung eines Dekrets gelöst, mit dem die phytosanitären Bedingungen für den Import von Zitronen aus Portugal geklärt wurden", versicherte José Manuel Fernandes.
Nun "ist es an der Zeit, die Prozesse zur Erreichung dieses Ziels einzuleiten", fügte der Minister für Landwirtschaft und Fischerei hinzu.
"Es gab keine Definition der Standards für die phytosanitären Bedingungen, und es gab auch keine solchen Bedingungen. Jetzt sind die Bedingungen für die Möglichkeit von Ausfuhren und die Vorschriften festgelegt, so dass ein weiteres Hindernis beseitigt wurde", fügte er hinzu.
Die Aufhebung der Blockade wurde während des XIV. luso-brasilianischen Gipfels beschlossen, der am 19. und 20. Februar in Brasilien stattfand und an dem der Minister für Landwirtschaft und Fischerei teilnahm.
Die Verordnung, zu der die Agentur Lusa Zugang hatte, datiert vom 20. Februar und definiert die phytosanitären Anforderungen für die Einfuhr von frischen Zitronenfrüchten aus Portugal.
"Zitrone ist ein Produkt, das in Brasilien sehr gefragt ist und wo wir derzeit produzieren, so dass dieser Markt für uns sehr günstig sein dürfte", argumentierte José Manuel Fernandes.
Gemäß der Verordnung muss die Lieferung von Zitronen nach Brasilien von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein, das von der Nationalen Pflanzenschutzorganisation(NPPO) Portugals ausgestellt wurde, mit einer zusätzlichen Erklärung, die das Nichtvorhandensein von Schädlingen und Krankheiten bestätigt.
"Die Sendungen unterliegen der Inspektion am Eingangsort (Phytosanitary Inspection - IF) sowie der Entnahme von Proben für phytosanitäre Analysen in amtlichen oder vom Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht akkreditierten Labors", heißt es in der Verordnung weiter.
Ferner heißt es in dem Dokument, dass im Falle des Auftretens eines Quarantäneschädlings oder eines Schädlings, der für Brasilien ein Quarantänepotenzial darstellt, die Sendung vernichtet oder zurückgewiesen wird".
Sollte dies der Fall sein, wird die portugiesische NPPO benachrichtigt und die brasilianische Behörde kann "die Einfuhr von frischen Zitronenfrüchten bis zur Überprüfung der entsprechenden Schädlingsrisikoanalyse aussetzen."