Ein Rechtsgutachten, das von angesehenen und spezialisierten Einrichtungen - wie einer der Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder einer führenden Verwaltungsrechtskanzlei - ausgestellt wurde, ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber der stärkste Hinweis darauf, dass ein bestimmter Fonds unter die Golden-Visa-Regelung fällt.
Es ist bemerkenswert, dass es sich dabei um dieselben Arten von Einrichtungen handelt, die von den Behörden selbst zur rechtlichen und technischen Klärung bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit eines Fonds konsultiert werden können. Insbesondere die Einwanderungsbehörde (AIMA) stützt sich häufig auf Rechtsgutachten solcher Einrichtungen als fachliche Bestätigung, dass der Fonds alle geltenden Anforderungen erfüllt.
Es ist gängige Praxis bei den renommiertesten Golden-Visa-Fonds in Portugal, den Anlegern zwei Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen - eines von einem Big-4-Wirtschaftsprüfer und ein weiteres von einer erstklassigen Verwaltungsrechtskanzlei -, um sicherzustellen, dass die Förderfähigkeit des Fonds gewährleistet ist.
Golden-Visa-Anleger sollten, wenn sie einen Fonds in Erwägung ziehen, immer ein Rechtsgutachten von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft anfordern und sorgfältig prüfen, ob die ausstellende(n) Einrichtung(en) dem oben genannten Kaliber entsprechen.
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