"Ab dem 28. April 2025 werden Anträge nach dem Ausländergesetz nur noch dann entgegengenommen, wenn sie vollständig sind, d.h. wenn sie alle Dokumente enthalten, die das Gesetz als notwendig für die Prüfung und Entscheidung definiert und verlangt", heißt es in einer Erklärung der AIMA, über die ECO berichtet.

Daher müssen die Antragsteller im Besitz aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen sein und diese vorlegen. Nur so kann AIMA eine "schnelle" und "zügige" Entscheidung versprechen.

Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, die nicht alle im Ausländergesetz und in der Verordnung Nr. 1/2024 vom 17. Januar geforderten Elemente enthalten, werden nicht zugestellt.