Die Verordnung, die das Kommunikationsmodell festlegt, wurde im Amtsblatt der Union veröffentlicht.
Die Regelung dieser Maßnahme wird es den Mietern ermöglichen, auf die außerordentliche Einkommensunterstützung oder Porta 65 zuzugreifen und vom Abzug der an den Vermieter gezahlten Raten durch das Finanzamt zu profitieren, wobei der Höchstbetrag, der abgezogen werden kann, in diesem Jahr auf 700 Euro gestiegen ist.
Die Eigentümer "sind verpflichtet, der Steuer- und Zollbehörde(AT) den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Miet- und Untermietverträgen oder, im Falle eines Versprechens, die Bereitstellung des Mietobjekts mitzuteilen", heißt es in der Präambel der Verordnung.
Für den Fall, dass die Eigentümer die Verträge nicht registrieren, lässt das neue Gesetz nun die "Mitteilung an den Mieter oder Untermieter (CLS)" zu. Die Einreichung dieses Formulars ist fakultativ und "erfolgt ausschließlich durch elektronische Datenübertragung über das Finanzportal".
Der Mieter "muss den Grund für die Mitteilung angeben und ihr den Miet- oder Untermietvertrag, der Gegenstand der Mitteilung ist, sowie Dokumente beifügen, die die mitgeteilten Elemente belegen", heißt es in der Verordnung.
"Bezieht sich die Mitteilung auf die Änderung oder Beendigung eines Vertrags, muss die im Finanzportal registrierte Vertragsnummer angegeben werden". Darüber hinaus muss für jeden Miet- oder Untermietvertrag, für die jeweiligen Änderungen und die Beendigung sowie für eine Zusage über die Bereitstellung des geleasten Objekts ein CLS vorgelegt werden", so die jetzt festgelegten Regeln.
In der von der Staatssekretärin für Finanzen, Cláudia Reis Duarte, unterzeichneten Urkunde heißt es weiter: "Wenn ein Fehler, eine Auslassung oder eine Ungenauigkeit festgestellt wird, die die korrekte Bearbeitung der Mitteilung beeinträchtigt oder verhindert, wird der Mieter oder Untermieter auf dem Portal der Bundessteuerbehörde darüber informiert und kann die Mängel oder Auslassungen durch Vorlage eines neuen CLS korrigieren."
Diese Mitteilung zielt darauf ab, zahlreiche Fälle von Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen. Eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Prüfung der Generalinspektion der Finanzen (IGF), die sich auf das Jahr 2023 bezog, hatte bereits festgestellt, dass "60 % der Auftragnehmer als Pächter über keinen registrierten/aktuellen Pachtvertrag verfügten und 25 % der Auftragnehmer als Eigentümer mit Lieferverträgen für verschiedene Gegenstände/Fraktionen keine erklärte Tätigkeit hatten".
Der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten teilte Ende letzten Jahres mit, dass die Steuerbehörde bereits "einen großen Teil der Empfehlungen" der Generalinspektion der Finanzen (IGF) für eine stärkere Kontrolle illegaler Pachtverträge berücksichtigt habe und fügte hinzu, dass andere "derzeit umgesetzt werden".