Nach dem Gesetz Nr. 24/2025 vom 12. März, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erhalten Fahrer von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen neue Rechte auf öffentlichen Straßen und Änderungen bei den steuerlichen und technischen Pflichten.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören der Zugang zu Busspuren und die Schaffung einer eigenen Klasse an Mautstellen.
Eine neue Mautklasse auf Autobahnen könnte die Kosten senken Auf Autobahnen wird eine neue Gebührenkategorie für Motorräder eingeführt, um diese Fahrzeuge von den Pkw zu unterscheiden und so eine Senkung der Mautkosten zu ermöglichen.
Die Einzelheiten der Umsetzung werden derzeit mit den Konzessionären festgelegt, aber die Rechtsgrundlage ist bereits vorhanden.
Die neue Gesetzgebung legt auch fest, dass städtische Parkplätze bis Ende 2025 mindestens 5 % ihrer Kapazität für Motorräder reservieren müssen, wobei mindestens ein Platz garantiert sein muss.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Mangel an Stellplätzen für diese Art von Fahrzeugen zu bekämpfen, insbesondere in städtischen Zentren.
Eine weitere Maßnahme, die mit der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung eingeführt wurde, ist die Neuformulierung der Berechnung der einmaligen Kraftfahrzeugsteuer (IUC) für Motorräder, was zu einer Verringerung der jährlichen Steuerlast für diese Fahrer führen könnte.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verwendung von effizienteren Fahrzeugen mit geringeren Umweltauswirkungen zu fördern.
Kein MOT mehr
Wie bereits angekündigt, müssen Motorräder ab sofort nicht mehr zwingend regelmäßig überprüft werden.
Diese Ausnahme ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung des Fahrers, für die Wartung und Sicherheit des Fahrzeugs zu sorgen.
Trotz der Befreiung von der Inspektionspflicht hängt die Sicherheit von Motorradfahrern weiterhin von der regelmäßigen Überprüfung der folgenden Elemente ab
- Zustand und Funktion der Scheinwerfer;
- Wirksamkeit der Bremsen;
- Reifendruck und -verschleiß;
- Gut eingestellte Rückspiegel;
- Abwesenheit von Flüssigkeitslecks.